Eine Übersicht für Wohnmobile
Wohnmobile, die abgelastet sind
Seit dem 1. Dezember 2023 ist für die Mautpflicht nicht mehr das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG), sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) entscheidend.
Für Schweizer Fahrzeuge bedeutet das konkret:
Das hzG entspricht dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewicht (Feld 33). Der Schweizer Fahrzeugausweis hat kein Feld, das dem EU-Fahrzeugausweis F.1 entspricht, wo die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) vermerkt ist (die technisch zulässige Gesamtmasse entspricht dem Garantiegewicht). Wer sein Fahrzeug nicht abgelastet hat, findet also kein tzGM und kein Garantiegewicht.
Bei abgelasteten Reisemobilen ist wichtig zu wissen:
In Feld 33 steht weiterhin das reduzierte Gesamtgewicht. Das ursprüngliche Garantiegewicht (tzGm) ist unten im Feld in den kantonalen Vermerken (Code 193) hinterlegt. Wer also eine 193 im Fahrzeugausweis vermerkt hat, z.B. 193: 4.25 (heisst abgelastet von 4.25t), muss in Österreich für dieses hinterlegte Gewicht von 4.25t Maut bezahlen: GO-Box.
Eine Ablastung nützt in Österreich nichts, wenn man bei der Maut sparen will!
Übergangsregelung bis 31.01.2029
Fahrzeuge mit tzGm über 3,5 t, die bereits vor dem 01.12.2023 auf max. 3,5 t abgelastet und erstmals zugelassen wurden und deren hzG zum Zeitpunkt der Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes nicht mehr als 3,5 t beträgt, dürfen weiterhin mit der Pkw-Vignette fahren – sofern die Voraussetzungen nachgewiesen werden können.
Neuzulassungen ab dem 01.12.2023 mit tzGm über 3,5 t unterliegen in jedem Fall der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut.
Welche konkreten Mautlösungen gibt es für Reisemobile unter und über 3,5 t?
Bis 3,5 t: Vignette und Streckenmaut
Vignette
106.80 € Jahresvignette
32.00 € 2-Monatsvignette
12.80 € 10-Tages-Vignette
9.60 € 1-Tages-Vignette
Diese Vignetten kann man online als E-Vignette kaufen, die auf das Nummernschild gelöst ist. Die 2-Monats- und Jahresvignette sind beim Kauf als Konsument:in aufgrund des Rücktrittsrechts beim Online-Kauf erst ab dem 18. Tag gültig. Für Unternehmer:in entfällt das Rücktrittsrecht, gekaufte Digitale Mautprodukte sind daher sofort gültig..
Streckenmaut
Einige Strecken haben eine besondere Maut. Diese müssen separat bezahlt werden, dafür braucht es keine Vignette. Es lohnt sich die Digitale Streckenmaut zu nutzen. Diese gilt auf allen Mautabschnitten, bezahlt wird im Vorhinein. Man kann Einzelticket, zwei oder mehrere kaufen und dann auch die grüne Spur ohne anzuhalten benützen.
Tipp: zusätzlich gibt es die digitale Streckenmaut Flex, quasi eine Bestpreisgarantie. Im Shop die digitale Streckenmaut Flex aktivieren, ein Zahlungsmittel hinterlegen und schon kann man auf den grünen Spuren (oder allen anderen, die Schranken öffnen sich automatisch) durchbrettern und hat immer den besten Preis, egal ob einmal oder mehrfach durch ein Streckenabschnitt gefahren wird. Man bezahlt nie mehr, wie die Mehrfahrtenkarte.
Folgende Strecken haben Streckenmaut:
- S16 Arlberg Schnellstrasse (Tunnel)
- A13 Brenner Autobahn
- A11 Karawanken Autobahn
- A10 Tauern Autobahn
- A9 Pyhrn Autobahn
Über 3,5 t: GO-Box
Die GO-Box können Schweizer direkt an GO-Vertriebsstellen beziehen. Es gibt auch in der Schweiz Bezugsstellen, z.B. Raststätte Thurau oder Werdenberg (Fahrtrichtung St. Gallen). Diese Boxen werden nicht in die Schweiz geliefert, nur in die EU. Der Tarif richtet sich nach der Anzahl der Achsen.
Tipp: sich zuerst bei GO Direkt registrieren und auf einen QR-Code warten. Danach kann die GO-Box an jeder Verkaufsstelle bezogen werden oder die GO-Box direkt per E-Mail bei GO Direkt bestellen. Bei dieser Vorgehensweise gibt es keine Zwischenhändler und man ist direkt ASFINAG-Kunde. Nach einem Jahr werden 0.3% der Mautgebühren zurückvergütet.
Das SelfCare-Portal ist der persönlicher Zugang zur GO-Maut: Im SelfCare-Portal kann man die Maut für das eigene Fahrzeug oder den gesamten Fuhrpark selbstständig online verwalten. Für Lkw, Busse oder Wohnmobile über 3,5 t tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse). Einfach, kostenlos und rund um die Uhr.
Schweizer Wechselnummern (z. B. Personenwagen / Reisemobil über 3,5 t)
Hier gilt:
- Für den PW wird eine Vignette benötigt.
- Für das Reisemobil über 3,5 t tzGm ist eine GO-Box erforderlich.
- Die Mautpflicht richtet sich immer nach dem jeweils eingesetzten Fahrzeug.
Bei einem PW und einem Wohnmobil unter 3.5t reicht eine E-Vignette auf das Nummernschild gelöst.
Anhänger
Anhänger brauchen in Österreich weder eine Vignette noch eine GO-Box.
11.5.2026