Gewichtsmessung

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im Zusammenhang mit Wohnmobilen

Wohnmobile werden oftmals mit diversen praktischen Utensilien und ausreichendem Wasservorrat beladen um die geschätzte Freiheit zu geniessen. Dabei wird vielerorts vernachlässigt, einen Blick auf die teilweise geringe Nutzlast zu werfen.

Beim Überschreiten der zulässigen Gewichte können u.a. das vom Hersteller berechnete Garantiegewicht der Achsen oder die Reifentragkraft überschritten werden. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bremswirkung nicht mehr ausreichend ist. Überlasten können die Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinflussen und Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer gefährden.

Aus diesem Grunde werden im Strassenverkehr vermehrt Wohnmobilen durch Kontrollorgane (Polizei, Zoll etc.) Gewichtskontrollen unterzogen. Die Fahrzeuge werden zu eingebauten Brückenwaagen begleitet (z.B. Autobahn-Rastplatz, Werkhöfen, Landi etc.) oder noch am Ort der Verkehrskontrolle auf mobile Radlastwaagen geleitet.

Vorgang der Wägungen

Grundsätzlich erfolgen solche Wägungen ohne grossen Zeitaufwand und durch speziell geschultes Personal. Sämtliche eingesetzten Waagen sind fristgerecht geeicht und die gesetzlich festgelegten Geräte- und Messunsicherheiten werden zu Gunsten des gewogenen Fahrzeuges berechnet.

In der Regel werden ein zweiachsiges Fahrzeug anhand von drei Wägevorgängen gemessen (Vorderachse, gesamtes Fahrzeug, Hinterachse). Bei jeder einzelnen Wägung wird ein Sicherheitswert von 3 % abgezogen. Ist der doppelte Eichwert der Waage grösser als die 3 %, wird dieser höhere Wert abgezogen (Eichwert = technische Gewichtsabweichung nach Plus und Minus der Waage). Differenzwägungen, z.B. Abzug der ersten Achse vom Gesamtgewicht ergibt die zweite Achse, werden an zweiachsigen Fahrzeugen nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt.

Ausführlichere Informationen sind in den Weisungen über polizeiliche Gewichtskontrollen im Strassenverkehr auf der Webseite des ASTRA nachlesbar. 

Ordnungsbussen

Folgende Bussenbeträge sind bei Gewichtsüberschreitungen mit Wohnmobilen im Ordnungsbussenverfahren möglich (nach Abzug der gesetzlich festgelegten Geräte- und Messunsicherheiten):

(1) Überschreiten des Gesamtgewichtes (GG):

Alle WoMo bis 100 kg überladen: 100.-
WoMo bis 3,5 t und mehr als 100kg aber nicht mehr als 5 % des GG: 200.-
WoMo über 3.5 t mehr als 100 kg aber nicht mehr als 5 % des GG und nicht mehr als 1000 kg 250.-

(2) Überschreiten der Achslast (wenn zusätzlich das GG überschritten ist):

Alle WoMo bis 100 kg überladen 100.-
WoMo über 3.5 t mehr als 100 kg aber nicht mehr als 2 % des GG  250.-

(3) Überschreiten der Achslast (wenn das GG des WoMo nicht überschritten ist):

Alle WoMo um mehr als 2 %, aber nicht mehr als 5 %   40.-
Alle WoMo um mehr als 5 % 100.-

Überschreiten die Gewichte die Werte für Ordnungsbussen, erfolgt das ordentliche Strafverfahren mit Busse und Kosten durch das zuständige Gericht. Dies ist nach Abzug des Sicherheitswertes bei 3,5 t-Fahrzeugen für das Gesamtgewicht bereits ab 175 kg und z.B. bei 7,5 t-Fahrzeugen ab 375 kg der Fall. Überschreiten der Garantiegewichte kann zudem auch den Führerausweisentzug zur Folge haben.

Vermeiden von Gewichtsüberschreitungen

Pflichtbewusste Wohnmobilisten vermeiden Gewichtsüberschreitungen. Folgende Punkte können dabei helfen:

  • Die Angaben der Achslasten und des Gesamtgewichts sind im Fahrzeugausweis wie teilweise auch am Fahrzeug ablesbar. Leergewicht und Nutzlast entsprechen jedoch infolge unterschiedlichen Zubehörs oftmals nicht dem aktuellen Wert. Nachwägung zur Ermittlung der Nutzlast ist dienlich.
  • Der Bedarf an Ladung ist unterschiedlich. Was benötige ich unbedingt (saisonale Unterschiede, Personenzahl), was würde ich gerne mitnehmen?
  • Frischwasser ja? Wieviel?
  • Problematik Heckträger: Gewicht der Bikes. Distanz zur Hinterachse (Hebelkraft). Die Hinterachse in beladenem Zustand unbedingt wägen lassen (Garantiegewicht ist oft erreicht).
  • Von Zeit zu Zeit vor Antritt der Ferienreise eine Wägung bei einer öffentlichen Waage vornehmen. Die Bedürfnisse an mitzunehmendem Material ändern sich und oftmals wird dadurch die Ladung stark beeinflusst.
  • Allenfalls das Mitführen eines Anhängers konkret auf Vor- und Nachteile analysieren.

Die Überprüfung des aktuellen Fahrzeuggewichtes bei einer der zahlreichen öffentlichen Waagen kann problemlos vorgenommen werden. Es verursacht weder grossen Zeitaufwand noch hohe Kosten, fördert jedoch die Verkehrssicherheit. Kenntnis über die Gewichte bei der Fahrt in die Ferien ergibt zudem ein beruhigendes und erholsames Gefühl.

16.2.2023

Zusatz Informationen: