Kanton Thurgau

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Der Kanton gibt ein neues Merkblatt für Agrotourismus in der Landwirtschaftszone heraus.

Stellplätze sind weiterhin nur dann erlaubt, wenn ein enger Sachbezug zur Landwirtschaft hergestellt werden kann. Konkret,: zuerst ein Nebenerwerb anmelden für einen Hofladen und danach die Begründung: Wohnmobile sind eine grosse Käuferschaft im Hofladen. 

Bedingungen, die vom Eidg. Raumplanungsgesetzt abhängen:

  • Es liegt ein landwirtschaftliches Gewerbe vor.
  • Der Nebenbetrieb muss dem Hauptbetrieb baulich und betrieblich untergeordnet sein. Die Führung des Hauptbetriebs darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Nebenbetrieb muss räumlich und sachlich einen «engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe» aufweisen.
  • Der Nebenbetrieb muss in nicht mehr für den Hauptbetrieb benötigten, bestehenden Bauten und Anlagen untergebracht werden.
  • Der Nebenbetrieb muss von der Betriebsleiterfamilie persönlich geführt werden und die anfallende Arbeit überwiegend selbst leisten.
  • Der Nebenbetrieb muss die gleichen rechtlichen Anforderungen erfüllen, wie sie für ein vergleichbares Gewerbe in der Bauzone gelten.

Ein Baugesuch muss an die Gemeinde eingereicht werden. Damit dies geprüft werden kann, sind nachfolgende Gesuchsunterlagen beizulegen:

  • Baugesuchsformular
  • Situationsplan: vermasste Angabe zum geplanten Standort

Betriebskonzept mit Antworten zu folgenden Fragen:

  • Was für ein Angebot planen Sie?
  • In welchen Räumlichkeiten (Plätzen) soll der Nebenbetrieb integriert werden? Wieso werden diese nicht mehr für den Landwirtschaftsbetrieb benötigt?
  • Falls bauliche Massnahmen geplant sind: Wie sehen diese aus? (Ansichtspläne oder Fotos)
  • Wer wird den Nebenbetrieb führen? (unbedingt die Betreiber des Hofes)
  • Ist die Anstellung von Personal vorgesehen? (hier unbedingt nein sagen)
  • Welche Infrastrukturerweiterungen sind notwendig?
27.3.2023

Zusatz Informationen: