Der Bundesrat hat gesprochen

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gute Nachrichten für Wohnmobil-Fans

Heute hat der Bundesrat die Anfrage von Nationalrat Franz Grüter (SVP) beantwortet. Unser Mitglied wollte wissen, ob künftig auch in der Schweiz Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit dem Führerausweis der Kategorie B gelenkt werden dürfen – analog zur geplanten EU-Regelung.

Die Frage lautete: „Ist geplant, dass in der Schweiz künftig auch Wohnmobile bis 4,25 t mit dem Führerausweis B gelenkt werden dürfen – analog zur EU-Regelung?“

Die Antwort des Bundesrates klingt vielversprechend:

„Sollte die EU beschliessen, dass Wohnmobile bis 4,25 t – unabhängig von der Antriebsart – mit dem Führerausweis der Kategorie B gelenkt werden dürfen, wird der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Schweizer Rechts prüfen. Das Bundesamt für Strassen geht davon aus, dass die EU diesen Beschluss voraussichtlich im 4. Quartal 2025 im Rahmen der 4. Führerscheinrichtlinie verabschieden wird.“

Für uns Wohnmobilistinnen und Wohnmobilisten ist das eine sehr erfreuliche Nachricht. Sollte die EU diese neue Regelung wie erwartet Ende 2025 beschliessen, wird auch der Bundesrat nicht darum herumkommen, sie in der Schweiz umzusetzen.

Wir bleiben daher bei unserer Einschätzung: Ab 2028 wird das höhere Gewichtslimit von 4,25 Tonnen auch bei uns Realität werden.

 

Was bleibt unklar? PSVA & Mautregelungen

Noch offen ist, wie sich diese Änderung auf bestehende Vorschriften zur pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) in der Schweiz sowie auf Mautsysteme in anderen europäischen Ländern auswirkt. Bleibt alles wie bisher – oder folgen auch dort Anpassungen?

Unsere Prognose: Vorerst bleibt alles, wie es ist.

Das bedeutet konkret: Wohnmobile müssen für das höhere Gewicht technisch aufgelastet werden. In der Schweiz fällt bei über 3,5 Tonnen weiterhin die PSVA an und in Österreich wird die Go-Box weiterhin Pflicht sein. Der grosse Unterschied: Die Fahrprüfung für den Führerausweis C1 entfällt.

Und genau das ist die entscheidende Erleichterung. Denn während eine Auflastung oder die PSVA mit Aufwand verbunden sind, stellt eine zusätzliche Fahrprüfung für viele eine ungleich grössere Hürde dar.


Fazit: Ein grosser Schritt in die richtige Richtung

Die geplante Regelung ist ein echter Lichtblick – vor allem für all jene, die beim Gewicht ihres Wohnmobils bisher an Grenzen gestossen sind. Wer sein Fahrzeug künftig technisch auf 4,25 Tonnen auflasten kann, darf es wohl bald auch mit dem B-Ausweis fahren. Damit wird das Reisen mit Wohnmobil wieder ein gutes Stück entspannter.


Diese Entwicklung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass wir als Wohnmobil-Community gut vernetzt bleiben – von den Kantonen über den Bund bis zur EU. Und das wäre ohne euch, unsere Mitglieder, nicht möglich. Danke für eure Unterstützung!

10.6.2025

Zusatz Informationen: