Stellplätze bleiben offen

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Stell- und Campingplätze dürfen grundsätzlich offen bleiben.

Gemäss «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» vom 18. Dezember 2020 dürfen Camping- und Stellplätze geöffnet bleiben.

Wörtlicher Auszug aus der Verordnung:

«Der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten.»

Offen bleiben dürfen «Betriebe, die Speisen und Getränke als Takeaway anbieten, und Lieferdienste für Mahlzeiten», also auch WohnmobilDinner wird weiterhin gestattet sein.

«Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sind für das Publikum geschlossen, namentlich: Verordnung AS 2020 3 a. Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Kinos, Museen und Ausstellungshallen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Casinos und Spielhallen, Konzertsäle und Theater sowie Innenräume und nicht frei zugängliche Aussenbereiche von botanischen Gärten und Zoos….. Sport- und Wellnessbetriebe, namentlich Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder»

Bei der Verordnung im Frühling waren da die Campingplätze explizit auch erwähnt, was sie nun nicht sind und dementsprechend offen bleiben dürfen.

Offen dürfen bleiben: Skigebieten und anderen Anlagen im freien Gelände, Anlagen für den Reitsport

Dazu erlaubt bleiben «Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird»

Und dennoch, geht nicht unter Leute, haltet die Abstände ein und bleibt wenn möglich zu Hause.


18.12.2020

Zusatz Informationen: