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<title>Wohnmobilland Schweiz</title>
<link>https://womoland.ch</link>
<language>de-de</language>
<description>Alle Neuigkeiten über den Reisemobiltourismus in der Schweiz</description>
<item>
<pubDate>Sun, 05 Jul 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
<title>Stellplatz Pfauengässli in St. Gallen...</title>
<description>
Erfolgreicher Start

<![CDATA[
<p>Drei Monate nach der Eröffnung des Stellplatzes Pfauengässli fällt die Zwischenbilanz äusserst erfreulich aus. Mit einer Auslastung von rund 30 Prozent sowie 148 Personenübernachtungen in 82 Nächten wurden die Erwartungen klar übertroffen. Bereits heute kann der Stellplatz wirtschaftlich betrieben werden.</p><p>Besonders positiv ist das Verhalten unserer Gäste. Während der ersten Betriebsmonate wurde kein Abfall zurückgelassen und sämtliche Übernachtungen wurden ordnungsgemäss bezahlt. Gelegentlich parkten zwar Personenwagen auf den für Wohnmobile reservierten Stellplätzen, diese konnten jedoch jeweils freundlich auf die Parkordnung hingewiesen werden und machten die Plätze wieder frei.</p><p><br></p><h2>Erweiterung bereits in Prüfung</h2><p>Die erfreuliche Nachfrage eröffnet neue Möglichkeiten. Derzeit wird geprüft, den Stellplatz von heute drei auf sieben bis acht Plätze zu erweitern. Entsprechende Gespräche mit der Stadt St. Gallen laufen bereits. Die Stadt steht dem Projekt positiv gegenüber.</p><p>{foto2}<br><br></p><h2>Mitglieder profitieren doppelt</h2><p>Mitglieder von Wohnmobilland Schweiz profitieren von einem Rabatt von CHF 10.– pro Nacht. Dadurch kostet eine Übernachtung mitten im Zentrum von St. Gallen lediglich CHF 18.– inklusive Kurtaxen. Trotz dieser Reduktion für Mitglieder sind über 80% der Besucher Nicht-Mitglieder.</p><p><br></p><h2>Engagement unserer Mitglieder</h2><p>Ein besonderes Dankeschön gilt den fünf Mitgliedern aus St. Gallen, welche die Kontrolle und Verwaltung des Stellplatzes übernehmen. Über einen gemeinsamen Einsatzplan koordinieren sie ihre Kontrollgänge. Das Bezahlsystem informiert sie automatisch, sobald ein Wohnmobil eingecheckt und die Übernachtung bezahlt hat.</p><p>Für ihre Aufgaben steht ihnen ein Materialkasten, Schaukasten und Keysafe zur Verfügung. Dort befinden sich unter anderem Hinweise für Gäste, welche eine Übernachtung vergessen haben zu bezahlen, sowie Informationsblätter für widerrechtlich parkierte Personenwagen. Diese werden zunächst freundlich auf die Parkordnung aufmerksam gemacht. Erst wenn keine Reaktion erfolgt, wird eine Meldung an die Polizei in Aussicht gestellt.</p><p>{foto3}</p><p>Der erfolgreiche Start zeigt, dass innerstädtische Wohnmobil-Stellplätze funktionieren – wenn sie gut organisiert sind und von verantwortungsbewussten Gästen genutzt werden. Wir danken allen Besucherinnen und Besuchern sowie unseren engagierten Mitgliedern für ihren Beitrag zu diesem gelungenen Projekt.</p>]]>
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<pubDate>Wed, 01 Jul 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
<title>Der Traum vom eigenen Camper...</title>
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Kann man wirklich losfahren, wohin man möchte, ohne feste Pläne oder Abhängigkeiten?<![CDATA[
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<pubDate>Tue, 23 Jun 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
<title>Neue Maut in Island...</title>
<description>
Wohnmobilreisen werden trotzdem günstiger<![CDATA[
<p>Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Island ein neues System zur Finanzierung des Strassennetzes. Die bisher über den Benzin- und Dieselpreis erhobenen Strassenabgaben wurden durch eine kilometerabhängige Nutzungsgebühr ersetzt. Betroffen sind nicht nur isländische Fahrzeuge, sondern auch Wohnmobile und andere Fahrzeuge, die vorübergehend nach Island eingeführt werden.</p><p> </p><h2>Warum wurde die neue Maut eingeführt?</h2><p>Island reagiert damit auf den stetig steigenden Anteil von Elektro- und Hybridfahrzeugen. Da die Einnahmen aus den bisherigen Kraftstoffsteuern zurückgehen, soll künftig jeder Fahrzeughalter entsprechend seiner tatsächlichen Strassennutzung zur Finanzierung des Strassennetzes beitragen.</p><p> </p><h2>So funktioniert das System für ausländische Wohnmobile</h2><p>Wer mit dem eigenen Wohnmobil per Fähre nach Island reist, muss sein Fahrzeug vor oder bei der Einreise anmelden. Dabei werden unter anderem die Fahrzeugdaten und bei längeren Aufenthalten auch die Kilometerstände erfasst.</p><p>Die isländischen Behörden erhalten die Reisedaten direkt von der Fährgesellschaft und stellen die entsprechende Strassengebühr in Rechnung.</p><p> </p><h3>Aufenthalte bis 30 Tage</h3><p>Für Aufenthalte von maximal 30 Tagen wird eine pauschale Strassengebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs sowie der Aufenthaltsdauer.</p><p><table class="table table-striped">
    <thead>
        <tr>
            <th>Aufenthaltsdauer</th>
            <th>Bis 3,5 t</th>
            <th>Über 3,5 t</th>
        </tr>
    </thead>
    <tbody>
        <tr>
            <td>Bis 10 Tage</td>
            <td>13.900 ISK</td>
            <td>19.700 ISK</td>
        </tr>
        <tr>
            <td>11 bis 20 Tage</td>
            <td>20.850 ISK</td>
            <td>29.550 ISK</td>
        </tr>
        <tr>
            <td>21 bis 30 Tage</td>
            <td>24.325 ISK</td>
            <td>34.475 ISK</td>
        </tr>
    </tbody>
</table></p><p> </p><h3>Aufenthalte von mehr als 30 Tagen</h3><p>Wer länger als 30 Tage auf Island bleibt, bezahlt eine kilometerabhängige Gebühr. Dazu wird der Kilometerstand bei der Ein- und Ausreise erfasst. Die bereits bezahlte Grundgebühr wird anschliessend angerechnet.</p><p>Aktuelle Kilometergebühren:</p><p><table class="table table-striped">
    <thead>
        <tr>
            <th>Fahrzeuggewicht</th>
            <th>Gebühr</th>
        </tr>
    </thead>
    <tbody>
        <tr>
            <td>Bis 3,5 t</td>
            <td>6,95 ISK/km</td>
        </tr>
        <tr>
            <td>4,25 t</td>
            <td>8,4 ISK/km</td>
        </tr>
        <tr>
            <td>7,0 t</td>
            <td>13,9 ISK/km</td>
        </tr>
        <tr>
            <td>10,0 t</td>
            <td>19,7 ISK/km</td>
        </tr>
    </tbody>
</table></p><p> </p><h3>Werden die Kilometer kontrolliert?</h3><p>Die ersten Erfahrungen von Island-Reisenden zeigen, dass die Kilometerstände zwar erfasst werden, die Kontrollen bei der Einreise bislang jedoch eher stichprobenartig erfolgen. Dennoch sollten die Angaben unbedingt korrekt gemacht werden, da sie die Grundlage für die spätere Abrechnung bilden.</p><p><br></p><h2>Wer kassiert die Gebühr?</h2><p>Viele Reisende gingen zunächst davon aus, dass die Gebühr direkt von der Fährgesellschaft Smyril Line eingezogen wird. Tatsächlich erfolgt die Abwicklung jedoch über die isländischen Behörden. Nach der Anmeldung erhalten Reisende die Zahlungsinformationen elektronisch.</p><p> </p><h2>Was bedeutet das für Wohnmobil-Reisende?</h2><p>Auf den ersten Blick wirkt die neue Maut wie eine zusätzliche Belastung. Tatsächlich könnte sie für viele Wohnmobil-Reisende jedoch sogar günstiger ausfallen als das bisherige System.</p><p>Eine typische Islandreise dauert etwa vier Wochen und umfasst rund 3.500 Kilometer. Für ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen fällt dabei die maximale Pauschale von 24.325 ISK an. Ein Wohnmobil mit 4,25 Tonnen bezahlt 34.475 ISK.</p><p>Gleichzeitig hat Island die Kraftstoffsteuern massiv gesenkt. Der Dieselpreis wurde um rund 87 ISK pro Liter reduziert, was je nach Wechselkurs etwa 30 Prozent entspricht.</p><p>Bei einer Fahrleistung von 3.500 Kilometern und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10 Litern werden rund 350 Liter Diesel benötigt. Allein durch die niedrigeren Dieselpreise spart man dadurch etwa 30.450 ISK.</p><p>Für Wohnmobile unter 3,5 Tonnen wird die neue Regelung damit in vielen Fällen sogar günstiger als das bisherige System. Bei schwereren Fahrzeugen fällt die Maut zwar höher aus, gleichzeitig profitieren gerade diese Fahrzeuge aufgrund ihres höheren Verbrauchs besonders stark von den gesunkenen Kraftstoffpreisen.</p><p> </p><h2>Tanken in Island wird attraktiver</h2><p>Eine überraschende Folge der Reform: Diesel und Benzin sind auf Island inzwischen günstiger als in Dänemark oder Deutschland. Für viele Wohnmobil-Reisende dürfte dies die neue Maut kompensieren.</p><p><br></p><h2>Fazit</h2><p>Die neue isländische Strassengebühr sorgt zunächst für Stirnrunzeln. Wer die Gesamtrechnung betrachtet, stellt jedoch fest, dass die gleichzeitig gesenkten Kraftstoffpreise einen grossen Teil der zusätzlichen Kosten ausgleichen. Für viele Wohnmobile könnte die Reise nach Island sogar günstiger werden als bisher.</p>]]>
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<link>https://womoland.ch/aktuelles/news/details/340</link>
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<pubDate>Wed, 17 Jun 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
<title>Einsitz in nationale Arbeitsgruppe des Bundes...</title>
<description>
Ein Projekt des SECO's<![CDATA[
<p>Wohnmobilland Schweiz freut sich über einen weiteren wichtigen Meilenstein in seiner Entwicklung: Im Rahmen des Projekts zur <b><i>Digitalisierung des Meldewesens in der Beherbergung</i></b> erhält Wohnmobilland Schweiz einen Sitz in der entsprechenden Arbeitsgruppe des Bundes.</p><p>Damit wird die Organisation als kompetente Vertreterin der Wohnmobilbranche und der Stellplatzbetreiber aktiv in die zukünftige Gestaltung der digitalen Prozesse eingebunden. Die Mitwirkung in dieser Arbeitsgruppe ermöglicht es, die Anliegen der Wohnmobilreisenden sowie der Betreiber von Stellplätzen frühzeitig einzubringen und praxisnahe Lösungen mitzugestalten.</p><p>Für Wohnmobilland Schweiz ist dieser Einsitz weit mehr als eine formelle Beteiligung. Er stellt eine Anerkennung der bisherigen Arbeit durch die Bundesbehörden dar und bestätigt die zunehmende Bedeutung des Wohnmobiltourismus innerhalb der Schweizer Tourismuslandschaft.</p><p>Gleichzeitig eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, den Dialog mit Bundesstellen weiter zu vertiefen und die Interessen der Wohnmobilgemeinschaft auf nationaler Ebene noch wirkungsvoller zu vertreten. Auch wenn es sich um einen kleinen Schritt handelt, ist er von grosser strategischer Bedeutung. Er stärkt die Position von Wohnmobilland Schweiz als Ansprechpartner für Behörden, Tourismusorganisationen und politische Entscheidungsträger.</p><p>Wohnmobilland Schweiz wird sich weiterhin mit Engagement dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für Wohnmobilreisende und Stellplatzbetreiber zu verbessern und die Entwicklung des Wohnmobiltourismus in der Schweiz aktiv mitzugestalten.</p><p>Das Projekt geht auf die Motion «Schluss mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergung» zurück. Ziel ist es, die heute kantonal sehr unterschiedlichen Meldeverfahren für Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen, Ferienwohnungen und andere Beherbergungsbetriebe schweizweit zu vereinheitlichen und zu digitalisieren.</p>]]>
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<link>https://womoland.ch/aktuelles/news/details/339</link>
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<item>
<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 02:00:00 +0200</pubDate>
<title>Grüne Versicherungskarte...</title>
<description>
vor der Reise kontrollieren<![CDATA[
<p>Wer mit dem Wohnmobil in die Ferien fährt, sollte vor der Abreise nicht nur die Reisedokumente und die Fahrzeugpapiere überprüfen, sondern auch die Grüne Versicherungskarte bereithalten.</p><p>Die Grüne Versicherungskarte – offiziell «Internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge» genannt – wird von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt und dient als Nachweis, dass für das Wohnmobil eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.</p><p> </p><h2>Gültigkeit überprüfen</h2><p>Viele Reisende wissen nicht, dass die Grüne Versicherungskarte oft nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat. Je nach Versicherungsgesellschaft beträgt diese beispielsweise ein Jahr oder läuft schon per Ende des Kalenderjahres ab. Deshalb lohnt es sich, vor jeder grösseren Reise einen Blick auf das Ablaufdatum zu werfen.</p><p>Eine abgelaufene Versicherungskarte kann an einzelnen Grenzen zu unangenehmen Überraschungen führen. In gewissen Ländern wird die Karte bei der Einreise kontrolliert. Wer keinen gültigen Versicherungsnachweis vorweisen kann, riskiert Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder im schlimmsten Fall die Verweigerung der Einreise.</p><p> </p><h2>Besonders wichtig auf dem Balkan</h2><p>Für Reisen durch die meisten Nachbarländer der Schweiz ist die Grüne Versicherungskarte heute in der Regel nicht mehr erforderlich. Dort genügt das Kontrollschild, da die Haftpflichtversicherung über internationale Abkommen nachgewiesen werden kann.</p><p>Anders sieht es jedoch in verschiedenen Ländern Südosteuropas aus. Besonders bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina sollte die Versicherungskarte unbedingt mitgeführt werden. Auch wer nach Dubrovnik reist und dabei bosnisches Staatsgebiet durchquert, sollte die Dokumente griffbereit haben.</p><p> </p><h2>Nicht alle Länder sind automatisch versichert</h2><p>Ein weiterer wichtiger Punkt ist der geografische Geltungsbereich der Versicherung. Nicht jedes Land ist automatisch im Versicherungsschutz eingeschlossen. Gerade bei Fernreisen mit dem Wohnmobil sollten Reisende prüfen, ob ihr Versicherungsvertrag auch für die geplanten Reiseländer gültig ist.</p><p>Besondere Aufmerksamkeit verdienen beispielsweise:</p><ul class="normalText"><li>Türkei</li><li>Marokko</li><li>Tunesien</li><li>Albanien</li></ul><p>Je nach Versicherungsgesellschaft können diese Länder ausgeschlossen sein oder einen zusätzlichen Einschluss erfordern.</p><p><br></p><h2>Unser Tipp</h2><p>Kontrollieren Sie vor jeder Reise:</p><ul class="normalText"><li>Ist die Grüne Versicherungskarte noch gültig?</li><li>Sind alle bereisten Länder auf der Karte aufgeführt und nicht gestrichen?</li><li>Entspricht der Gültigkeitszeitraum der gesamten Reisedauer?</li><li>Ist die Karte im Wohnmobil mitgeführt?</li></ul><p>Wer diese Punkte vor der Abreise prüft, erspart sich unterwegs unnötigen Ärger und kann die Ferien entspannt geniessen.</p><p><br></p><h2>Fazit</h2><p>Die Grüne Versicherungskarte wird zwar innerhalb vieler europäischer Länder nur noch selten verlangt, für Reisen in verschiedene Balkanstaaten sowie in einzelne Länder ausserhalb der EU bleibt sie jedoch ein wichtiges Dokument. Ein kurzer Kontrollblick vor der Abreise kann im Ernstfall viel Zeit, Geld und Nerven sparen.</p>]]>
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<link>https://womoland.ch/aktuelles/news/details/338</link>
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<item>
<pubDate>Fri, 29 May 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
<title>Auflasten und Fahrkomfort beim Wohnmobil...</title>
<description>
komplizierter, wie gedacht<![CDATA[
<p>Auflastung und Fahrkomfort sind eigentlich zwei unterschiedliche Themen – und trotzdem hängen sie eng zusammen. Beim Thema Auflastung gibt es nämlich keine Standardlösung. Fast jedes Reisemobil, jedes Fahrwerk und jedes Zubehör verlangt eine individuelle Beurteilung. Und auch der Fahrkomfort wird von jedem Fahrer anders empfunden.<br> </p><h2>Auflastung – muss oder soll ich auflasten?</h2><p>Die erste Frage lautet: Muss ich überhaupt auflasten? Und wenn ja: warum?</p><p>Nur auf das zulässige Gesamtgewicht zu schauen – also 3.5 t, 3.85 t oder 4.25 t – greift zu kurz. Viel wichtiger ist die tatsächliche Gewichtsverteilung des Fahrzeugs. Deshalb sollte man zuerst herausfinden:</p><ul class="normalText"><li>wie schwer das Wohnmobil reisefertig tatsächlich ist,</li><li>wie hoch die einzelnen Achslasten sind,</li><li>und wie die Beladung verteilt ist.</li></ul><p>Dafür sollte das Fahrzeug unbedingt beladen auf eine Fahrzeugwaage gefahren werden, idealerweise mit separater Verwiegung von Vorder- und Hinterachse.</p><p>Bei vielen Reisemobilen auf Basis z.B. eines Fiat Ducato sind serienmässig folgende Achslasten eingetragen:</p><ul class="normalText"><li>Vorderachse: ca. 1’850 kg</li><li>Hinterachse: ca. 2’000 kg</li></ul><p>Bei Kastenwagen und vielen Teilintegrierten reicht die Vorderachse meist problemlos aus. Bei Vollintegrierten und Alkoven sieht das oft anders aus, da durch den schweren Aufbau und die grosse Frontpartie deutlich mehr Gewicht vorne lastet.<br> </p><h2>Die Hinterachse ist oft das eigentliche Problem</h2><p>Besonders kritisch wird häufig die Hinterachse. Ein typisches Beispiel: Ein teilintegriertes Wohnmobil mit langem Hecküberhang transportiert hinten auf dem Fahrradträger zwei E-Bikes. Die beiden Fahrräder wiegen inklusive Träger vielleicht nur 70 kg. Durch die Hebelwirkung hinter der Hinterachse erhöht sich die Belastung auf der Hinterachse jedoch deutlich stärker, oft um rund 100 kg oder mehr. Gleichzeitig wird die Vorderachse entlastet.</p><p>Das bedeutet:</p><ul class="normalText"><li>schlechtere Gewichtsverteilung,</li><li>weniger Lenkpräzision,</li><li>mehr Seitenwindempfindlichkeit,</li><li>und unter Umständen eine überladene Hinterachse – obwohl das Gesamtgewicht noch eingehalten wird.</li></ul><p>Deshalb ist es entscheidend, die effektiven Achslasten zu kennen, bevor man sich mit einer Auflastung beschäftigt. Oft reicht nämlich bereits eine Verstärkung oder Auflastung der Hinterachse, ohne dass das Gesamtgewicht erhöht werden muss.<br> </p><h2>Zusatzluftfederung und höhere Achslasten</h2><p>Mit Zusatzluftfedern lässt sich die zulässige Hinterachslast bei vielen Fahrzeugen auf 2’200 kg oder sogar 2’400 kg erhöhen. Doch dabei spielen mehrere Faktoren zusammen. Entscheidend sind nicht nur Fahrwerk und Federung, sondern auch:</p><ul class="normalText"><li>Felgen,</li><li>Reifen,</li><li>und die vorhandenen Gutachten.</li></ul><p>Gerade bei Felgen wird häufig vergessen, auf die maximale Tragfähigkeit zu achten. Wer Zubehör-Alufelgen montiert hat, sollte unbedingt prüfen, welche Last diese tatsächlich tragen dürfen.</p><p>Bei neuen Felgen erhält man normalerweise ein entsprechendes Gutachten oder DTC-/ASA-Dokument. Wichtig ist jedoch: Die zulässige Traglast muss darin ausdrücklich aufgeführt sein. Fehlt diese Angabe, hilft das Dokument für eine Auflastung oft nur bedingt weiter.</p><p>Dasselbe gilt für die Reifen. Jeder Reifen besitzt einen Traglastindex (Load Index).</p><p>Beispiel:</p><p>Ein Reifen mit Traglastindex 110 darf maximal 1’060 kg tragen. Bei zwei Reifen auf der Hinterachse ergibt das eine maximal zulässige Achslast von 2’120 kg.</p><p>Damit wird schnell klar:</p><ul class="normalText"><li>Für eine serienmässige Hinterachslast von 2’000 kg reicht das problemlos.</li><li>Für eine Auflastung auf 2’200 kg hingegen nicht mehr.</li></ul><p>In diesem Fall müssten Reifen mit höherem Traglastindex montiert werden.</p><p>{foto3}<br> </p><h2>Warum Unterlagen so wichtig sind</h2><p>Bei einer Auflastung greifen verschiedene technische Freigaben ineinander. Vereinfacht gesagt gibt es mehrere Ebenen:</p><h3>Stufe 1 – Basisfahrzeug</h3><p>Der Fahrzeughersteller wie Fiat, Mercedes oder Ford definiert, welche Achs- und Gesamtgewichte das Chassis grundsätzlich verträgt.</p><h3>Stufe 2 – Aufbauhersteller</h3><p>Der Reisemobilhersteller wie Carthago, Hymer, Weinsberg oder Carado legt fest, welche Kombinationen mit Aufbau, Rahmenverlängerung und Zubehör zulässig sind.</p><h3>Stufe 3 – Nachträgliches Zubehör</h3><p>Zusätzliche Komponenten wie:</p><ul class="normalText"><li>Zusatzluftfederungen,</li><li>Felgen,</li><li>Distanzscheiben,</li><li>verstärkte Federn,</li><li>oder andere Fahrwerkskomponenten</li></ul><p>benötigen wiederum eigene Prüfberichte oder Gutachten.</p><p>Alle diese Angaben müssen zusammenpassen, damit eine Auflastung technisch und rechtlich zulässig ist.</p><p>{foto2} </p><p><br></p><h2>Überladung trotz korrektem Gesamtgewicht</h2><p>Ein wichtiger Punkt wird oft unterschätzt: Ein Wohnmobil kann trotz eingehaltenem Gesamtgewicht überladen sein.</p><p>Beispiel:</p><ul class="normalText"><li>Gesamtgewicht: 3’500 kg → formal korrekt</li><li>Vorderachse: 1’350 kg</li><li>Hinterachse: 2’150 kg</li></ul><p>In diesem Fall wäre die Hinterachse überladen, obwohl das Gesamtgewicht stimmt. Das Fahrzeug gilt damit als nicht betriebssicher.</p><p>Die Folgen können sein:</p><ul class="normalText"><li>Busse,</li><li>Weiterfahrverbot,</li><li>Umladen vor Ort,</li><li>oder Probleme mit Versicherung und Haftung.</li></ul><p>Gerade schwere Lasten am Heck, etwa Rollerträger, Fahrräder oder volle Heckgaragen, verschieben die Gewichte massiv nach hinten.<br> </p><h2>Fahrkomfort wird oft unterschätzt</h2><p>Bei vielen Reisemobilen lohnt sich der Einbau einer Zusatzluftfederung nicht nur wegen der höheren Traglast, sondern auch wegen des deutlich besseren Fahrkomforts.</p><p>Das betrifft unter anderem:</p><ul class="normalText"><li>bessere Spurtreue,</li><li>stabileres Fahrverhalten bei Seitenwind,</li><li>weniger Wanken,</li><li>angenehmeres Verhalten auf schlechten Strassen,</li><li>und insgesamt mehr Fahrstabilität.</li></ul><p>Viele Fahrer unterschätzen diesen Unterschied enorm.</p><h3>Der richtige Luftdruck ist entscheidend</h3><p>Zum Fahrkomfort gehört auch der korrekte Luftdruck.</p><p>Die Fahrzeughersteller geben zwar Richtwerte an, doch die optimalen Werte hängen immer von der tatsächlichen Belastung ab. Für fast jeden Reifen existieren Luftdrucktabellen, die genau angeben, welcher Druck bei welchem Gewicht gefahren werden sollte.</p><p>Deshalb gilt erneut:</p><p>Ohne Kenntnis der tatsächlichen Rad- und Achslasten lässt sich der optimale Luftdruck gar nicht korrekt bestimmen.</p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Wer sich mit dem Thema Auflastung beschäftigt, sollte nicht einfach nur auf das Gesamtgewicht schauen. Entscheidend ist das Zusammenspiel von:</p><ul class="normalText"><li>Achslasten,</li><li>Gewichtsverteilung,</li><li>Reifen,</li><li>Felgen,</li><li>Fahrwerk,</li><li>Luftdruck,</li><li>und Zubehör.</li></ul><p>Für Laien ist das oft schwierig zu beurteilen, weil Unterlagen fehlen oder technische Angaben unklar sind.</p><p>Darum empfiehlt es sich, sämtliche Dokumente zusammenzutragen:</p><ul class="normalText"><li>Fahrzeugausweis,</li><li>COC-Dokumente,</li><li>Gutachten von Felgen,</li><li>Prüfberichte von Zusatzluftfedern,</li><li>Reifenangaben usw.</li></ul><p>Mit diesen Unterlagen kann eine erfahrene Fachwerkstatt seriös beurteilen, welche Lösungen sinnvoll und technisch zulässig sind.<br> </p><h2>Anmerkung zu Prüfberichten</h2><p>Prüfberichte für Fahrwerkskomponenten oder Zusatzluftfedern werden fahrzeugspezifisch erstellt. Die Entwicklung und Zulassung solcher Systeme ist aufwendig und teuer. In der Schweiz kostet die Erstellung entsprechender Prüfunterlagen schnell mehrere Tausend Franken pro Fahrzeugtyp.</p><p>Darum lohnt es sich häufig, auf etablierte Markenhersteller wie <a href="https://www.goldschmitt-schweiz.ch/l1/" target="_blank">Goldschmitt</a> oder ähnliche Anbieter zu setzen. Dort ist die Wahrscheinlichkeit deutlich grösser, dass bereits geprüfte und zugelassene Lösungen für das eigene Fahrzeug existieren.</p><p><br></p><h2>Anmerkung von Wohnmobilland Schweiz</h2><p>Dieser Bericht zum Thema Auflastung entstand aufgrund zahlreicher Fragen und Wünsche unserer Mitglieder. Für fundierte Informationen und praxisnahe Einschätzungen lag es nahe, direkt mit erfahrenen Fachspezialisten zu sprechen.</p><p>Da <a href="https://www.goldschmitt-schweiz.ch/l1/" target="_blank">Goldschmitt Schweiz</a> zu den ausgewiesenen Spezialisten im Bereich Fahrwerkstechnik und Zusatzluftfederungen zählt und Wohnmobilland Schweiz als Sponsor unterstützt, erfolgte die Recherche gemeinsam mit verschiedenen Goldschmitt-Premium-Fachwerkstätten. Dazu gehören unter anderem <a href="https://www.lexa.ch" target="_blank">LEXA Wohnmobile</a> Langenthal, <a href="https://www.steiners-wohnmobile.ch" target="_blank" style="">Steiners Wohnmobile</a> Konolfingen sowie <a href="https://kaeser-camping.ch" target="_blank" style="">Camping Käser </a>Bischofszell.</p><p><i>Recherche und Text: Rolf Järmann</i></p><p><i>Rolf Järmann fährt seit rund acht Jahren selbst mit einer Goldschmitt-Zusatzluftfederung in seinem Wohnmobil. Auf seinem Blog findet sich zudem ein persönlicher Erfahrungsbericht über den damaligen </i><a href="https://www.womoblog.ch/Blog/Alle_Eintraege/Zusatzluftfederung-auf-der-Hinterachse-eingebaut/1013/" target="_blank">Einbau</a> <i>und die praktischen <a href="https://www.womoblog.ch/Blog/Alle_Eintraege/Fazit-Luftfederung/1110" target="_blank">Erfahrungen</a> im Alltag.</i></p>]]>
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<link>https://womoland.ch/aktuelles/news/details/337</link>
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<item>
<pubDate>Thu, 14 May 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
<title>Campersegnung...</title>
<description>
Bericht über die Camper-Segnung 2026 in St.Gallen <![CDATA[
<p><a href="https://emagazin.camping.ch/events/camper-segnung-2026-auf-dem-areal-bach-in-st-gallen/" target="_blank">zum E-Magazin-Artikel</a></p>]]>
</description>
<link>https://womoland.ch/aktuelles/news/details/336</link>
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<item>
<pubDate>Mon, 11 May 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
<title>Maut in Österreich...</title>
<description>
Eine Übersicht für Wohnmobile<![CDATA[
<p><span style="color: inherit; font-family: Arial, Helvetica; font-size: 21px; font-weight: 600;">Wohnmobile, die abgelastet sind</span></p><p>Seit dem 1. Dezember 2023 ist für die Mautpflicht nicht mehr das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG), sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) entscheidend.</p><p>Für Schweizer Fahrzeuge bedeutet das konkret:</p><p>Das hzG entspricht dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewicht (Feld 33). Der Schweizer Fahrzeugausweis hat kein Feld, das dem EU-Fahrzeugausweis F.1 entspricht, wo die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) vermerkt ist (die technisch zulässige Gesamtmasse entspricht dem Garantiegewicht). Wer sein Fahrzeug nicht abgelastet hat, findet also kein tzGM und kein Garantiegewicht.</p><p>Bei abgelasteten Reisemobilen ist wichtig zu wissen:</p><p>In Feld 33 steht weiterhin das reduzierte Gesamtgewicht. Das ursprüngliche Garantiegewicht (tzGm) ist unten im Feld in den kantonalen Vermerken (Code 193) hinterlegt. Wer also eine 193 im Fahrzeugausweis vermerkt hat, z.B. 193: 4.25 (heisst abgelastet von 4.25t), muss in Österreich für dieses hinterlegte Gewicht von 4.25t Maut bezahlen: GO-Box.</p><p><b>Eine Ablastung nützt in Österreich nichts, wenn man bei der Maut sparen will!</b></p><p>{foto3}<br><br></p><h3>Übergangsregelung bis 31.01.2029</h3><p>Fahrzeuge mit tzGm über 3,5 t, die bereits vor dem 01.12.2023 auf max. 3,5 t abgelastet und erstmals zugelassen wurden und deren hzG zum Zeitpunkt der Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes nicht mehr als 3,5 t beträgt, dürfen weiterhin mit der Pkw-Vignette fahren – sofern die Voraussetzungen nachgewiesen werden können.</p><p>Neuzulassungen ab dem 01.12.2023 mit tzGm über 3,5 t unterliegen in jedem Fall der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut.</p><p><br></p><h2>Welche konkreten Mautlösungen gibt es für Reisemobile unter und über 3,5 t?</h2><p><br></p><h3>Bis 3,5 t: Vignette und Streckenmaut</h3><p>Vignette</p><p>106.80 € Jahresvignette<br>  32.00 € 2-Monatsvignette<br>  12.80 € 10-Tages-Vignette<br>    9.60 € 1-Tages-Vignette</p><p>Diese Vignetten kann man online als E-Vignette kaufen, die auf das Nummernschild gelöst ist. Die 2-Monats- und Jahresvignette sind beim Kauf als Konsument:in aufgrund des Rücktrittsrechts beim Online-Kauf erst ab dem 18. Tag gültig. Für Unternehmer:in entfällt das Rücktrittsrecht, gekaufte Digitale Mautprodukte sind daher sofort gültig..</p><p><br></p><h3>Streckenmaut</h3><p>Einige Strecken haben eine besondere Maut. Diese müssen separat bezahlt werden, dafür braucht es keine Vignette. Es lohnt sich die Digitale Streckenmaut zu nutzen. Diese gilt auf allen Mautabschnitten, bezahlt wird im Vorhinein. Man kann Einzelticket, zwei oder mehrere kaufen und dann auch die grüne Spur ohne anzuhalten benützen.</p><p>Tipp: zusätzlich gibt es die <b>digitale Streckenmaut Flex</b>, quasi eine Bestpreisgarantie. Im <a href="https://shop.asfinag.at/de/maut-produkte/digitale-streckenmaut/" target="_blank">Shop</a> die digitale Streckenmaut Flex aktivieren, ein Zahlungsmittel hinterlegen und schon kann man auf den grünen Spuren (oder allen anderen, die Schranken öffnen sich automatisch) durchbrettern und hat immer den besten Preis, egal ob einmal oder mehrfach durch ein Streckenabschnitt gefahren wird. Man bezahlt nie mehr, wie die Mehrfahrtenkarte. </p><p>Folgende Strecken haben Streckenmaut:</p><ul class="normalText"><li>S16 Arlberg Schnellstrasse (Tunnel)</li><li>A13 Brenner Autobahn</li><li>A11 Karawanken Autobahn</li><li>A10 Tauern Autobahn</li><li>A9 Pyhrn Autobahn</li></ul><p>{foto4}</p><p><br></p><h3>Über 3,5 t: GO-Box</h3><p>Die GO-Box können Schweizer direkt an <a href="https://www.go-maut.at/unser-go-mautsystem/go-vertriebsstellen" target="_blank">GO-Vertriebsstellen</a> beziehen. Es gibt auch in der Schweiz Bezugsstellen, z.B. Raststätte Thurau oder Werdenberg (Fahrtrichtung St. Gallen). Diese Boxen werden nicht in die Schweiz geliefert, nur in die EU. Der Tarif richtet sich nach der Anzahl der Achsen.</p><p><b>Tipp</b>: sich zuerst bei <a href="https://go-maut.at/go-direkt/" target="_blank">GO Direkt</a> registrieren und auf einen QR-Code warten. Danach kann die GO-Box an jeder Verkaufsstelle bezogen werden oder die GO-Box direkt per E-Mail bei GO Direkt bestellen. Bei dieser Vorgehensweise gibt es keine Zwischenhändler und man ist direkt ASFINAG-Kunde. Nach einem Jahr werden 0.3% der Mautgebühren zurückvergütet.<br>{foto2}</p><p>Das <a href="https://www.go-maut.at/unser-go-mautsystem/selfcare-portal/" target="_blank">SelfCare-Portal</a> ist der persönlicher Zugang zur GO-Maut: Im SelfCare-Portal kann man die Maut für das eigene Fahrzeug oder den gesamten Fuhrpark selbstständig online verwalten. Für Lkw, Busse oder Wohnmobile über 3,5 t tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse). Einfach, kostenlos und rund um die Uhr.</p><p><br></p><h3>Schweizer Wechselnummern (z. B. Personenwagen / Reisemobil über 3,5 t)</h3><p>Hier gilt:</p><ul class="normalText"><li>Für den PW wird eine Vignette benötigt.</li><li>Für das Reisemobil über 3,5 t tzGm ist eine GO-Box erforderlich.</li><li>Die Mautpflicht richtet sich immer nach dem jeweils eingesetzten Fahrzeug.</li></ul><p>Bei einem PW und einem Wohnmobil unter 3.5t reicht eine E-Vignette auf das Nummernschild gelöst.</p><p><br></p><h3>Anhänger</h3><p>Anhänger brauchen in Österreich weder eine Vignette noch eine GO-Box.</p>]]>
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<pubDate>Wed, 22 Apr 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
<title>Gasüberfall im Wohnmobil...</title>
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gibt es nicht
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<p>In Foren, Facebook-Gruppen und auf Stellplätzen taucht das Thema immer wieder auf: sogenannte „Gasüberfälle“, bei denen Reisende nachts im Wohnmobil betäubt und anschliessend ausgeraubt werden sollen. Aktuell wird das Thema erneut diskutiert, unter anderem auch in Fachmedien – und bereits 2016 hat sich unser Geschäftsführer Rolf auf womoblog.ch damit auseinandergesetzt.</p><p> </p><h3>Was sagen die Fakten?</h3><p>In den letzten Jahren wurde kein einziger Fall nachgewiesen, bei dem tatsächlich Betäubungsgas eingesetzt wurde. Auch aus medizinischer Sicht gilt eine gezielte „Raumbetäubung“ im Wohnmobil als extrem unwahrscheinlich – selbst unter klinischen Bedingungen wäre dies nur mit aufwendiger Technik und permanenter Überwachung möglich. Zudem lassen sich viele der geschilderten Symptome wie Kopfschmerzen oder Benommenheit deutlich plausibler durch andere Ursachen erklären.</p><p> </p><h2>Kurz gesagt: Gasüberfälle gehören ins Reich der Mythen.</h2><p>Was hingegen realistischer ist: klassische Diebstähle während des Schlafs. Auch Faktoren wie Alkohol, starke Müdigkeit oder eine schlechte Belüftung können dazu beitragen, dass ungewöhnlich tiefer Schlaf oder Beschwerden am nächsten Morgen falsch interpretiert werden. So ein Diebstal hat ebenfalls unser Geschäftsführer schon erlebt.</p><p>Wichtig bleibt: Ein Einbruch ist ein Einbruch – auch ohne Gas. Das Gefühl danach ist für Betroffene belastend und sollte ernst genommen werden.</p><p>Was wirklich schützt:</p><ul class="normalText"><li>Sichere und belebte Stellplätze wählen </li><li>Zusatzschlösser und Sicherungen nutzen </li><li>Wertsachen nicht offen liegen lassen und am besten nach hinten in den Schlafbereich nehmen</li><li>Handy griffbereit im Schlafbereich haben </li></ul><p><br></p><h3>Gaswarner – sinnvoll, aber richtig einsetzen</h3><p>In Campinggeschäften werden verschiedenste Gaswarner angeboten. Diese haben durchaus ihre Berechtigung – allerdings nicht wegen angeblicher Gasüberfälle. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Gerät Kohlenmonoxid (CO) erkennen kann.</p><p>Denn Kohlenmonoxid ist eine reale Gefahr: Es ist farblos, geruchlos und geschmacklos und entsteht bei unvollständiger Verbrennung, etwa durch Heizung, Kocher, Motor oder Generator. Das Heimtückische daran: Man bemerkt es nicht.</p><p>CO blockiert den Sauerstofftransport im Blut. Bereits kleine Mengen können Kopfschmerzen und Übelkeit verursachen. Höhere Konzentrationen führen zu Bewusstlosigkeit – im schlimmsten Fall sogar zum Tod, oft unbemerkt im Schlaf.</p><p><br></p><h3>Nachtrag:</h3><p>Werte Leser, bitte sendet uns an die Geschäftsstelle keine Mails mehr, mit einem Erfahrungsbericht eines Freundes. Ihr dürft uns jederzeit ein Mail schreiben, aber hängt bitte den Polizeibericht bei. Nur so kommen wir zu den Fakten und verbreiten keine Gerüchte weiter.</p>]]>
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<pubDate>Fri, 10 Apr 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
<title>Konfrontiert mit dem Seitenspiegel-Trick...</title>
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in Italien - Erfahrungsbericht<![CDATA[
<p>Um es vorweg zu nehmen, wir lieben Italien als Reiseland und werden mit unserem “Chico” immer wieder dorthin zurückkehren. Das Erlebte ist ein paar Betrügern geschuldet, von denen wir uns sicher nicht abschrecken lassen </p><p>Es war Ende März auf der Strecke zwischen Montepulciano und Siena. Begeistert von der tollen Landschaft, fuhren wir auf einer 2-spurigen Superstrada in Richtung des nächsten Etappenziels. Die Autos waren, wie in Italien üblich zügig unterwegs, nur vor uns zuckelte ein Personenwagen mit kaum 80 km/h auf der rechten Spur. Ich machte noch einen Witz, ob da wohl der Opa unterwegs sei, und überholte das Auto ganz normal. </p><p>Beim Überholmanöver nahmen wir einen Knall wahr, den wir uns nicht erklären konnten. Nun überholte uns der Renault wieder und mit Lichthupe, hupen und gestikulieren machte sich der junge Mann im Auto bemerkbar. Er wollte unbedingt, dass wir auf der SOS-Parkbucht anhielten, und machte uns das vor. Da wir keine Ahnung hatten was passiert war, hielten wir ebenfalls an. Im ersten Moment dachte ich noch an eine Betrugsmasche und wir stiegen vorerst nicht aus, was den jungen Mann aber sichtlich verärgerte. Lauthals machte er uns klar, dass der Seitenspiegel des Renaults kaputt sei und das wir ihn scheinbar gerammt hätten. Als Beweis zeigte er uns einen schwarzen Strich an unserem Wohnmobil, der ganz sicher neu war. Erst als wir sicher waren, dass keine andere Person in der Nähe war, stiegen wir aus. Mir war das “Unglück” peinlich und ich entschuldigte mich schon Mal für den Schaden. </p><p>{foto3}</p><p>Dann machte sich der Mann aber mehr und mehr verdächtig. Schon innert wenigen Sekunden wusste er, dass sein Spiegel 490 Euro kosten würde. Dazu zeigte er uns die entsprechende Webseite. Dann erklärte er uns auch, dass die Polizei nicht ausrückt, wenn es keinen Personenschaden gebe. Auf meine Intervention, man könne es ja versuchen, willigte er ein und telefonierte theatralisch, nur um uns zu sagen, dass er keinen Polizisten herbringen würde. Die Polizei habe ihm geraten, das Europäische Unfallversicherungsprotokoll auszufüllen, das sei ihm aber zu mühsam… Wir sollen ihm 200 Euro bar bezahlen, dann könnten wir uns trennen, so sein Vorschlag. </p><p>{foto2}</p><p>Mit diesem Verhalten war ich nun fast sicher, dass es sich um einen Betrüger handelt, und ich machte ihm klar, dass nun ich die Polizei anrufen werde. Ich stieg ins Wohnmobil und nahm mein Handy in die Hand. Nur schon diese Geste reichte, damit der Typ in sein Auto stieg und unter «absingen von wüsten Liedern» davonfuhr. Wir schauten uns nur ratlos an und fuhren dann ebenfalls unseres Weges. </p><p>Am Campingplatz angekommen, informierte ich mich umgehend im Netz, um herauszufinden, was uns da wohl passiert ist. Man muss nicht lange suchen: Scheinbar wird der sogenannte Seitenspiegel-Trick in der Gegend von Siena, aber auch sonst in ganz Italien gerne angewendet. Der Betrüger lässt sich von Wohnmobilen überholen. Beim Überholmanöver schlägt er einen an einem Stock befestigten und mit Farbe präparierten Tennisball an das Wohnmobil. So entsteht der Knall und so kommt auch der Strich für den Beweis ans Fahrzeug. </p><p>Den Rest der Geschichte kennen Sie. Wir waren froh, dass wir uns nicht haben reinlegen lassen und dass der Trick für einmal nicht funktioniert hat. Unsere Lehre aus der Geschichte ist: </p><ul class="normalText"><li>Nicht anhalten, wenn kein wirklich wichtiger Grund besteht</li><li>Wenn anhalten, dann nur dort, wo es auch andere Personen hat, z.B. bei einer Tankstelle</li><li>Beim Versuch uns anzuhalten, sofort beginnen mit dem Handy zu filmen (Personen, Auto, Kennzeichen) das schreckt schon Mal ab</li><li>Nicht aus dem Wohnmobil aussteigen, alle Türen geschlossen halten</li><li>Selber die Polizei benachrichtigen</li></ul><p>Trotz allem: Buon viaggio nella bellisima Italia!<br><br></p><h2>Zusatz:</h2><p>Einbrecher beobachten Südroute</p><p>Bei einigen Ostschweizer Wohnmobilisten wurde zu Hause eingebrochen, die Täterschaft konnte überführt werden. Ihr vorgehen: sie beobachteten im Raum Chur die südwärts fahrenden Wohnmobile und notierten die Kennzeichen. Über den eAutoindex konnten sie die Wohnadresse eruieren und haben kurz darauf ihr Haus besucht, weil davon auszugehen war, dass die südwärts reisenden Camper mutmasslich nicht so rasch wieder nach Hause zurückkehren werden.</p><p>Auf Wunsch können deine Informationen für den eIndex beim Strassenverkehrsamt deines Kantons gesperrt werden.</p><div><br></div><div><br></div>]]>
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