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Gästetaxen und Meldewesen

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Warum es für Wohnmobilreisende keine schweizweit einheitliche Lösung gibt

KI generiert
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Wer mit dem Wohnmobil in der Schweiz unterwegs ist, trifft immer häufiger auf Gästetaxen, Kurtaxen oder Übernachtungsabgaben. Gleichzeitig müssen Betreiber von Wohnmobil-Stellplätzen je nach Kanton und Gemeinde unterschiedliche Meldepflichten beachten.

Für Wohnmobilreisende ist das teilweise schwer nachvollziehbar. Denn obwohl die Übernachtung auf einem Stellplatz grundsätzlich überall ähnlich funktioniert, unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben von Kanton zu Kanton deutlich.

Gästetaxen sind kantonal geregelt

Eine schweizweit einheitliche Gästetaxe gibt es nicht. Die Kantone entscheiden selbst, ob sie eine solche Abgabe erheben oder die Kompetenz dafür den Gemeinden übertragen. Auch die Bezeichnungen unterscheiden sich: Gästetaxe, Kurtaxe, Beherbergungsabgabe oder Übernachtungsabgabe sind je nach Region gebräuchlich. Aus Verständlichkeitsgründen bezeichnet Wohnmobilland Schweiz diese Taxen einheitlich als Gästetaxen.

Grundsätzlich wird die Abgabe von Gästen erhoben, die in einer Gemeinde übernachten, dort aber nicht ihren Wohnsitz haben. Mit den Einnahmen werden meist touristische Infrastrukturen und Angebote finanziert, die den Gästen zugutekommen.

Für Wohnmobilreisende bedeutet dies: Auch eine Übernachtung auf einem Wohnmobil-Stellplatz kann eine Gästetaxe auslösen. Wie hoch diese ist, wer sie bezahlen muss und welche Leistungen damit verbunden sind, bestimmt jedoch die jeweilige kantonale oder kommunale Regelung.

Nicht jeder Gast zahlt gleich viel. In einigen Regionen wird die Gästetaxe pro Person und Nacht berechnet, in anderen gelten pauschale Modelle. Teilweise gibt es zusätzliche Abgaben zur Tourismusförderung.

Für Wohnmobil-Stellplätze ist deshalb wichtig, dass Betreiber transparent ausweisen, ob eine Gästetaxe bereits im Übernachtungspreis enthalten ist oder zusätzlich erhoben wird. Wohnmobilland Schweiz inkludiert allfällige Taxen jeweils im Gesamtpreis.

Und dann kommt noch das Meldewesen dazu

Neben der Gästetaxe gibt es das Meldewesen für Beherbergungsbetriebe. Dabei handelt es sich um eine andere Verpflichtung.

Auf Bundesebene besteht eine Meldepflicht für ausländische Gäste, die gegen Entgelt beherbergt werden. Die Kantone regeln jedoch den Vollzug und können weitergehende Meldepflichten vorsehen. Deshalb müssen in manchen Kantonen auch Schweizer Gäste gemeldet werden. Hintergrund sind unter anderem Sicherheitsinteressen der Polizei. Sie will vor allem, dass Gäste registriert werden, teilweise sogar unter Kontrolle eines Ausweises oder Passes.

Eine aktuelle Grundlagenstudie des Bundes zeigt, wie unterschiedlich die Situation ist: Neun Kantone beschränken die Meldepflicht auf ausländische Gäste, während 14 Kantone auch Schweizer Gäste erfassen. In einzelnen Kantonen gelten zudem Ausnahmen abhängig von der Art oder Grösse des Beherbergungsbetriebs.

Auch Wohnmobil-Stellplätze sind betroffen sein

Besonders interessant für die Camping- und Wohnmobilbranche: Die kommerzielle Beherbergung wird in den kantonalen Regelungen teilweise sehr weit ausgelegt.

Die Grundlagenstudie des Bundes hält ausdrücklich fest, dass eine Meldepflicht beispielsweise bereits beim Zurverfügungstellen eines Grundstücks als Abstellplatz für Camper oder Zelte entstehen kann. Entscheidend ist die konkrete kantonale Regelung.

Für einen Betreiber eines Wohnmobil-Stellplatzes bedeutet dies: Nur weil es sich nicht um ein Hotel oder einen klassischen Campingplatz handelt, ist man nicht automatisch von den Meldepflichten ausgenommen.

Für Wohnmobilreisende heisst das, dass bei einer Übernachtung je nach Kanton auch die Anzahl der Gäste und weitere persönliche Angaben erfasst werden müssen.

Für Betreiber entsteht ein erheblicher Aufwand

Stellplatzbetreiber müssen sich deshalb mit mehreren Fragen auseinandersetzen:

  • Muss ich meine Gäste melden?
  • Muss ich nur ausländische oder auch Schweizer Gäste melden?
  • Welche Daten muss ich erfassen?
  • Wem muss ich die Daten übermitteln?
  • Muss ich eine Gästekontrolle führen?
  • Welche Gästetaxe muss ich erheben?
  • Welche Personen sind davon befreit?
  • Wie und wann muss ich die Abgaben abrechnen?

Die Antworten können sich je nach Kanton und teilweise sogar je nach Gemeinde unterscheiden.

Genau diese Unterschiede sorgen in der Praxis für einen beträchtlichen administrativen Aufwand – insbesondere für kleinere Stellplatzbetreiber, Landwirtschaftsbetriebe und Gemeinden.

Der Bund will das Meldewesen digitalisieren

Hier zeichnet sich allerdings eine Veränderung ab. Der Bund arbeitet an einer stärker digitalisierten Lösung für das Meldewesen in der Beherbergung. Das SECO und das SEM haben 2025 entsprechende Pläne vorgestellt. Vorgesehen ist unter anderem, das bestehende Portal EasyGov um einen Behördengang «Meldewesen für die Beherbergung» zu erweitern.

Nach aktuellem Stand soll die entsprechende Lösung voraussichtlich 2029 umgesetzt werden. Kantone, die bereits über funktionierende digitale Systeme verfügen, sollen diese weiterhin nutzen können.

Damit könnte sich für Beherbergungsbetriebe künftig einiges vereinfachen. Von einer schweizweit einheitlichen Regelung kann allerdings weiterhin keine Rede sein.

Wohnmobilland Schweiz ist in der Arbeitsgruppe des SECO vertreten, damit auch die Anliegen kleinerer Stellplätze und Landwirtschaftsbetriebe in die Entwicklung einer praxistauglichen Lösung einfliessen.

Was bedeutet das für Wohnmobilreisende?

Für uns als Wohnmobilreisende ist vor allem eines wichtig: Gästetaxe und Meldewesen sind zwei verschiedene Dinge.

Die Gästetaxe ist eine touristische Abgabe, die der Finanzierung von Leistungen für Gäste dient. Das Meldewesen hingegen betrifft die Registrierung bzw. Meldung von Übernachtungsgästen.

Beides kann bei einer Übernachtung auf einem Wohnmobil-Stellplatz relevant sein – muss aber nicht überall gleich gehandhabt werden.

Grundsätzlich müsste jeder Betreiber, der Wohnmobile gegen Entgelt übernachten lässt, je nach kantonaler Regelung ein entsprechendes Meldesystem bzw. Meldescheine bereitstellen.

Das Meldewesen wird auf Stellplätzen aktuell noch wenig kontrolliert. In Zukunft müssen wir jedoch damit rechnen, dass die Einhaltung der Meldepflichten strikter überprüft wird.

Unser Fazit

Die Schweiz verfügt über eine grosse Vielfalt an Wohnmobil-Stellplätzen. Diese Vielfalt ist eine Stärke unseres Landes – bei den administrativen Vorgaben führt sie allerdings teilweise zu einem regelrechten Flickenteppich.

Wohnmobilland Schweiz setzt sich deshalb für möglichst einfache, digitale und praxistaugliche Lösungen ein. Gerade kleine Stellplatzbetreiber und Landwirtschaftsbetriebe dürfen durch Meldepflichten und Abgaben nicht mit unnötiger Bürokratie belastet werden.

Gleichzeitig müssen Wohnmobilreisende klar erkennen können, was eine Übernachtung tatsächlich kostet und welche Leistungen mit einer allfälligen Gästetaxe finanziert werden.

Denn am Ende sollte gelten: möglichst wenig Bürokratie für die Stellplatzbetreiber – und möglichst viel Transparenz für die Gäste.

7.9.2026

Zusatz Informationen:

  • Quelle:  Wohnmobilland Schweiz