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St.Gallen

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Abgaben im Tourismusgesetz

Ein Stellplatz muss bei Aufnahme auch von Wohnwagen pro Stellplatz 40.- pro Jahr Beherbergungsabgabe bezahlen. Wenn der Stellplatz nur Wohnmobile zulässt, entfällt diese Gebühr.

Grundlage ist die Tourismusverordnung des Kantons:

III. Abgaben

(3.1.)1. Beherbergungsabgabe

Art. 6

Abgabesatz

1

Die Beherbergungsabgabe beträgt je Jahr:

a) in Hotels und in Kurbetrieben je Bett: Fr. 40.–

b) in Jugendherbergen je Schlafstelle: Fr. 10.–

c) auf Zelt- und Wohnwagenplätzen je Standplatz: Fr. 40.–

d) in Ferienhäusern und Ferienwohnungen je Bett: Fr. 30.–

e) in Privatzimmern je Bett: Fr. 20.–

f) in Gruppenunterkünften je Schlafstelle: Fr. 10.–


2.10.2025

Zusatz Informationen: