Camper-Begriffe

Camper-Begriffe


Camping

Biwakieren

als Person in der freien Natur übernachten im Zelt oder Schlafsack. Biwakieren ist in einem Fahrzeug nicht möglich und wir meistens oberhalb der Waldgrenze erlaubt. 

  • im Zelt oder/und Schlafsack übernachten
  • keine Spuren hinterlassen und die Natur so zurücklassen, wie angetroffen

Camping

Campieren wird vorwiegend auf Campingplätzen erlaubt, die für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile offen sind. In freier Natur wird campieren meist nicht toleriert.

  • Stühle, Tisch, Grill, Markise, Zelte, Seitenwände und Wäscheleinen dürfen benützt werden (Aufzählung nicht abschliessend)
  • Campingutensilien dürfen beim Verlassen des Platzes stehen gelassen werden. 

Freistehen

in der freien Natur in einem Fahrzeug übernachten, ist höchstens dann gestattet, wenn der Grundeigentümer einverstanden ist und die Gemeinde es nicht verbietet. 

  • Unauffälliges Übernachten in der Natur
  • Stühle, Tische, Marquise, Grill, etc. dürfen nicht aufgestellt werden
  • Müll muss wieder mitgenommen werden
  • Freistehen nur an legalen Orten (keine Nationalpärke, keine Waldstrassen befahren, keine Verbotsschilder missachten, etc.)
  • keine Spuren hinterlassen und die Natur so zurücklassen, wie angetroffen

Klappstuhlverhalten

Klappstuhlverhalten ist nicht gleich campieren. Auf vielen offiziellen Wohnmobil-Stellplätzen ist klappstuhlverhalten erlaubt, kann aber auch verboten sein. Auf normalen Parkplätzen ist das Klappstuhlverhalten ohne andersweitiger Beschilderung nicht erlaubt.

  • eigene Stühle und Tisch, inkl. Markise dürfen benützt werden
  • Wäscheleinen, Zelte, Seitenwände an der Markise, dürfen nicht benutzt werden
  • Beim Verlassen des Platzes muss alles eingeräumt werden (z.B. bei Radtouren, Spaziergänge, Einkaufen)

Wohnmobil-Stellplätze

Grauwasser

Dies ist das Abwasser aus Küche und Bad. Es enthält keine Fäkalien.

Stellplatzkategorien Schweiz

Stellplatz Basic

  • Einfacher Parkplatz ohne andere Infrastruktur, auf dem man übernachten darf.
  • Obligatorisch: Schild «Wohnmobil» oder «übernachten erlaubt»
  • Mindestens eine Nacht 18 - 9 Uhr
  • Empfohlener Übernachtungspreis: 10.-

Stellplatz Standard

  • Parkplatz mit Infrastruktur für Ver- und Entsorgung.
  • Obligatorisch: Schild «Wohnmobil» oder «übernachten erlaubt», Kassettenentsorgung
  • Mindestens 24 Std erlaubt
  • Empfohlener Übernachtungspreis: 10.- - 20.-

Stellplatz Komfort

  • Stellplatz mit Infrastruktur für Ver- und Entsorgung
  • Obligatorisch: Schild «Wohnmobil», Grauwasser, Kassettenentsorgung, Frischwasser, Abfall, Klappstuhl geeignet
  • Empfohlener Übernachtungspreis: ab 20.-

Stellplatz Komfort Plus

  • Stellplatz mit Infrastruktur für Ver- und Entsorgung
  • Obligatorisch: Schild «Wohnmobil», Grauwasser, Kassettenentsorgung, Frischwasser, Abfall, Klappstuhl geeignet, Strom 220V für alle Plätze
  • Empfohlener Übernachtungspreis: ab 20.-

Wohnmobile

Wohnmobil

Es müssen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet sein.

Mindestens vorhanden müssen sein:

  • Tisch und Sitzgelegenheiten
  • Schlafgelegenheit, die u. U. als Sitze dienen können
  • Kochmöglichkeit
  • Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenstände

Diese vier Punkte müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, Ausnahme ist der Tisch, welcher leicht demontierbar oder wegklappbar sein darf.

Im Wohnraum sollte mindestens ein Fenster (evtl. Dachluke) vorhanden sein, damit natürliches Licht eintreten kann. Das wiederum ist etwas schwammig formuliert, es heisst "sollte" und nicht "muss".

Es dürfen maximal 9 Sitzplätze inkl. Fahrer vorahnden sein.

Festeingebaute Kochmöglichkeit sind Bedingung. Fahrzeuge, die nur mit einem mobilen Kartuschenkocher ausgeliefert werden, erfüllen demzufolge nicht alle Bedingungen und ist also keine Wohnmobile.


Gas

Aussenbetankung

Anschlussstelle des Tankadapters, welcher im gut belüfteten Aussenbereich des Fahrzeugs sein muss. Eine Befüllung im Flaschenkasten ist nur dann zulässig, wenn der Gasflaschenkasten nach innen gasdicht und bei allfälligem Gasverlust bei der Betankung kein Gas ins Fahrzeug eintreten kann, d.h. keine direkten Öffnungen, offene Türen etc. im direkten Umfeld während der Betankung, an welchen Flüssiggas unbemerkt ins Fahrzeuginnere gelangen kann.

Füllstopp

Füllstopp schliesst bei einem definierten Niveau den Zulauf und sichert somit die Gebinde vor Überfüllung.

Gasflaschen / Depotflaschen

Gas-Wechselbehälter, der Hersteller ist für die Zertifizierung und Kontrolle der Gasflaschen zuständig.

Transportgebinde für Flüssiggas sind Gefahrengutumschliessungen nach ADR/SDR und werden im Fahrzeug als Ladung transportiert. Diese müssen die Anforderungen nach ADR/SDR erfüllen, um auf der Strasse für die Gefahrgutbeförderung eingesetzt werden zu können. Unter anderem heisst das, dass diese Behälter nur an Befüllstationen nach ADR, von den dafür geschulten und autorisierten Personen befüllt werden dürfen.

Gastankflasche

Gastanks in Form eines Gasflaschentransportbehälters, welcher mit Fülleinrichtung (Füllstopp, Sicherheitsventil, …) ausgerüstet ist. Gasttankflaschen müssen fix ins Fahrzeug eingebaut werden und der Fahrzeughalter ist zuständig, damit die periodischen Kontrollen durchgeführt werden und der Einbau im Fahrzeugausweis eingetragen wird.

Sie fallen nicht mehr unter die Anforderungen der ortsbeweglichen Transportbehälter nach ADR. Hierdurch kann die Befüllung des Fahrzeugtanks (d.h. die im Fahrzeugausweis eingetragene Gastankflasche), durch den Nutzer/ Fahrzeughalter an der Tankstelle selbst erfolgen.

Sicherheitsabblassventil

Sicherheitsventil, welches das Behältnis gegen übermässigen Druckanstieg absichert und gegebenenfalls Gas abblasen kann.