Bewilligungen Kanton Bern Wohnmobilstellplatz

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Das gewerbsmässige Zurverfügungstellen von Wohnmobilstellplätzen (und ähnlichen Einrichtungen) ist grundsätzlich baubewilligungspflichtig.

Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern BSIG-Nr. 7/721.0/35.1  24. März 2023

Unter folgenden kumulativen Voraussetzungen ist ein einzelner Wohnmobilstellplatz in der Landwirtschaftszone baubewilligungsfrei zulässig:

  • lediglich ein Stellplatz;
  • im bestehenden Hofareal;
  • ohne zusätzliche Bauten und Anlagen;
  • Nutzung während Sommersaison (1. Mai bis 31. Oktober);
  • der Anbieter betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Zudem können unter den gleichen Voraussetzungen für eine Dauer von höchstens zwei Jahren bzw. Saisons bis zu maximal drei Wohnmobilstellplätze baubewilligungsfrei zugelassen werden. Nach Ablauf der Phase von zwei Jahren bzw. Saisons ist der Weiterbetrieb nur erlaubt, wenn die Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone (vgl. Ziffer 4. nachfolgend) erteilt ist.




21.6.2024

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