Warum der Preis meistens für zwei Personen gilt
Es
ist so eine Sache für Alleinreisende: meistens müssen diese auf Stellplätzen
gleichviel bezahlen, wie wenn sie mit zwei Personen ankommen. Grundsätzlich werden bei Stellplätzen mit einem Preis pro Fahrzeug gerechnet, dies ist aber nicht überall möglich.
Sehr
viele Gemeinden und Tourismusregionen legen eine Kurtaxe (Übernachtungs-,
Tourismus-, Beherbergungstaxe oder ähnlich) fest. Diese Taxe auf Übernachtungen
variiert in der Schweiz von 90 Rappen bis 7 Franken pro Person. Diese Taxen
sind bei Hotelzimmer kein Problem, machen die bei einem Zimmerpreis von 150.-
zwischen 1,2% und 9,3% aus. Bei einem Stellplatz von 20.- verteuern diese Taxe
den Platz zwischen 10% und 70%, also enorm.
Die
Taxe für einen Stellplatz kann sehr selten gesenkt werden, das Argument der
Hoteliers: die Gäste eines Stellplatzes
benützen dieselbe Infrastruktur im Ort wie die Hotelgäste. An der Kurtaxe für
Stellplätze kann also selten gerüttelt werden.
Um
die Kurtaxen richtig abzurechnen, sind dann
meistens sogar noch die Adressdaten der Gäste notwendig, ein mühsames
Registrieren wäre bei vielen Stellplätzen nötig. So hat sich eingebürgert,
dass der Stellplatzbetreiber pauschal pro Fahrzeug zwei Personen (oder bei
einigen 1,7 Personen) automatisch abrechnet und diese
Taxe so überweist.
Bei Stellplätzen, wo der Stellplatzbetreiber das Check-In persönlich macht oder täglich einkassieren kommt, kann die Anzahl Personen einfacher abgerechnet werden und da werden Alleinreisende auch meist nicht benachteiligt. Bei unbedienten Stellplätzen ist dies aber nicht möglich, da die Fahrzeuge einfach gezählt und abgerechnet werden können. Die Anzahl Personen herauszufinden und zu kontrollieren ist aber nur mit viel Aufwand möglich und so entscheiden sich die Stellplatzbetreiber für die pauschale Abgabe.
Man kann nun für oder gegen diese Praxis
sein (Abrechnung pro Wohnmobil, Personenunabhängig), jedoch muss man bedenken,
dass die manuelle Abrechnung pro Person, mit Personalienaufnahme der Besucher,
die Kosten für den Stellplatzbetreiber massiv erhöht. Diese Mehrkosten
übersteigen dann die Kosten der Kurtaxe für eine Person.
Auf
unserer Webseite haben wir deshalb die
Kosten für zwei Personen angegeben, weil dies auf die Mehrheit der Wohnmobilisten
zutrifft. Bei Stellplätzen, die die Kurtaxe separat ausweisen und pro Person
abrechnen, haben wir auch den Preis für eine Person veröffentlicht.
Die
Kurtaxen werden aber auch in Zukunft für uns Wohnmobilisten eine Tatsache bleiben…